Austausch von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, bildenden Künstlerinnen und Künstlern, Musikerinnen und Musikern, Tänzerinnen und Tänzern, Performerinnen und Performern sowie anderen Künstlerinnen und Künstlern wie auch die Förderung ihrer Projekte und Aufführungen;
BGBl. III Nr. 148/2022
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus (Korea/R)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 2neu
Artikel 2
Kunst und Kultur
1. Die Vertragsparteien ermutigen zur gemeinsamen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur durch folgende Maßnahmen:
- Litera a
- Litera bFörderung direkter Zusammenarbeit zwischen den Theatern, Museen, Galerien, Orchestern, Festivals und anderen Kunst- und Kultureinrichtungen der beiden Länder in den Bereichen Literatur, Film, Darstellende Kunst, Musik und traditionelle Kultur;
- Litera cInformationsaustausch über die kulturellen Veranstaltungen in ihren jeweiligen Ländern;
- Litera dErmutigung zu der Organisation von Seminaren und Vorträgen, unter anderem über die Kultur, Kunst und Literatur des anderen Landes an den verschiedensten Kunst- und Kultureinrichtungen;
- Litera eAustausch von Information und Materialien über die Kulturpolitik und –trends der beiden Länder;
- Litera fAustausch und Vertrieb von Filmen, Büchern, Zeitschriften und anderen Publikationen sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Filmproduzentinnen und Filmproduzenten sowie Verlegerinnen und Verlegern;
- Litera gErfahrungsaustausch im Bereich neuer Medien;
- Litera hInformationsaustausch zur Eindämmung des illegalen Handels mit Kulturgütern;
- Litera iWeiterentwicklung der gemeinsamen Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten und Übereinkommen internationaler Organisationen wie UNESCO; und
- Litera jjede andere Form der Zusammenarbeit, die von den Vertragsparteien vereinbart werden kann.