Dieses Abkommen findet auf folgende Rechtsvorschriften Anwendung:
- Absatz a,in Bezug auf Österreich:
- Absatz i,auf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung einschließlich der Verordnungen und Satzungen hiezu, mit Ausnahme der Sonderversicherung für das Notariat, und
- Absatz i, i,ausschließlich hinsichtlich des Abschnittes römisch zwei auf die Rechtsvorschriften über die Krankenversicherung und die Unfallversicherung einschließlich der Verordnungen und Satzungen hiezu;
- Absatz b,in Bezug auf Kanada:
- Absatz i,auf das Gesetz über die Alterssicherung und die Verordnungen hiezu, und
- Absatz i, i,auf den Kanadischen Pensionsplan und die Verordnungen hiezu.