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RGBl. Nr. 20/1876

kundgemacht 04.03.1876 RIS↗
Internationale Meter-Convention
Kundmachung RGBl. Nr. 20/1876× zu Internationale Meter-Convention×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Meter-Convention neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 31.12.1875 · idF RGBl. Nr. 20/1876 Art. 2↗RIS↗

Artikel 2.

Die französische Regierung wird die nöthigen Maßregeln treffen, um die Erwerbung oder vorkommendenfalls die Erbauung eines speciell zu diesem Zwecke bestimmten Gebäudes gemäß den, in dem gegenwärtigen Vertrage beigefügten Reglement enthaltenen Bedingungen möglichst zu fördern.