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Kundmachungen zu Übereinkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs××
BGBl
BGBl. Nr. 23/1968 Sonstiges kundgemacht 18.01.1968
23. Übereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs auf der Straße
Übereinkommen zwischen Österreich und Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrsneu