BGBl. Nr. 591/1982
591. Bundesgesetz: Errichtung einer Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, Übertragung der Planung und Errichtung von Bundesstraßenteilstrecken und Änderung des Bundesministeriengesetzes 1973
Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982, mit dem eine Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft errichtet wird, mit dem die Planung und Errichtung von Bundesstraßenteilstrecken übertragen wird und mit dem das Bundesministeriengesetz 1973 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2 § 11neu
Paragraph 11, Anmerkung, Artikel römisch zwei,) Die Forderung der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- Aktiengesellschaft gegen den Bund auf Kostenersatz gemäß Paragraph 10, ist höchstens mit jenem Betrag in die Jahresabschlüsse der Gesellschaft einzusetzen, den sie für die Finanzierung der in Paragraph 2, genannten Vorhaben und zur Deckung ihrer Kosten aufgewendet hat.