österreichische Staatsbürger,
BGBl. I Nr. 54/1999
54. Bundesgesetz: Änderung des Schülerbeihilfengesetzes 1983
Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2 § 1aneu
Anspruchsberechtigte
Paragraph eins a,
Zur Gewährung von Schülerbeihilfen sind nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes anspruchsberechtigt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Staatsbürger von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit Wohnsitz in Österreich sowie deren Kinder, soweit es sich aus diesem Übereinkommen ergibt,
- Ziffer 3nicht vom Anwendungsbereich der Ziffer eins und 2 erfasste Schüler, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte, und
- Ziffer 4Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1955,.