Dieses Übereinkommen tritt sechzig Tage nach dem Tag in Kraft, an dem es von zwei Dritteln der Staaten, die an dem Tag, an dem dieses Übereinkommen zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, Vertragsparteien des Vorläufigen Übereinkommens waren, ohne Vorbehalte der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung unterzeichnet oder ratifiziert, angenommen oder genehmigt worden ist oder an dem sie ihm beigetreten sind, sofern
- Litera izu diesen zwei Dritteln Vertragsparteien des Vorläufigen Übereinkommens gehören, die oder deren Unterzeichner des Sonder-Übereinkommens zu der betreffenden Zeit mindestens zwei Drittel der Quoten nach dem Sonder-Übereinkommen innehatten, und
- Sub-Litera, i, idie Vertragsparteien oder die von ihnen bestimmten Fernmelde-Rechtsträger das Betriebsübereinkommen unterzeichnet haben.