Erweiterung und Verstärkung ihrer Zusammenarbeit im Verkehrsbereich, um einen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme zu leisten,
BGBl. III Nr. 35/2020
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 209neu
KAPITEL 6
ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH VERKEHR
ARTIKEL 209
Die Vertragsparteien arbeiten auf folgenden Gebieten zusammen:
- Litera a
- Litera bKonzentration auf die sozialen und ökologischen Aspekte von Verkehrssystemen,
- Litera cFörderung effizienter und sicherer Beförderungsleistungen,
- Litera dStärkung der wichtigsten Verkehrsverbindungen zwischen ihren Gebieten.