BGBl. Nr. 237/1980
237. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT, DIE ANERKENNUNG UND DIE VOLLSTRECKUNG VON ENTSCHEIDUNGEN AUF DEM GEBIET DES INSOLVENZRECHTS
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 21neu
Artikel 21
Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht Bestimmungen in mehrseitigen Abkommen, denen einer der beiden Staaten angehört oder angehören wird.