ARTIKEL XXI
(Verschiedenes) Geltungsdauer
a) Die Amts- und Arbeitssprachen der INTELSAT sind Englisch, Französisch und Spanisch. Dieses Übereinkommen bleibt für einen Zeitraum von mindestens zwölf Jahren nach dem Zeitpunkt in Kraft, an dem das Weltraumsystem der ITSO auf das Unternehmen übertragen wurde. Die Versammlung der Vertragsparteien kann dieses Übereinkommen mit Wirkung des zwölften Jahrestages des Zeitpunkts, an dem das Weltraumsystem der ITSO auf das Unternehmen übertragen wurde, durch Abstimmung der Vertragsparteien gemäß Artikel IX Buchstabe f außer Kraft setzen. Ein solcher Entschluss gilt als materiellrechtliche Frage.
b) Die Geschäftsordnung des geschäftsführenden Organs sieht vor, daß Abschriften aller INTELSAT-Dokumente auf Anforderung umgehend an alle Vertragsparteien ZU URKUND DESSEN haben die in Washington versammelten Bevollmächtigten nach Vorlage ihrer in guter und Unterzeichner verteilt werden, gehöriger Form befundenen Vollmachten dieses Übereinkommen unterschrieben.
c) Im Einklang mit Resolution 1721 (XVI) der Generalversammlung der Vereinten Nationen übermittelt das geschäftsführende Organ dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den in Betracht kommenden Spezialorganisationen einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der INTELSAT zur Kenntnisnahme GESCHEHEN zu Washington am 20. August 1971.