BGBl. III Nr. 94/2020
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
132
§ 0↗RIS↗
Art. 21geändertÜberschrift, Text (neu)
Artikel 21
Die auf Grund des Artikels 20 eingeräumten Privilegien und Immunitäten werden den Betreffenden nicht zu ihrem persönlichen Vorteil gewährt, sondern um die unabhängige Ausübung ihrer Pflichten im Rahmen von OFID zu gewährleisten. Demzufolge obliegt einem Mitgliedstaat sowie jedem anderen Staat, der Vertreter zur Erfüllung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Tätigkeit von OFID oder Beobachter zu den von OFID abgehaltenen Tagungen entsendet, die Immunität seiner Vertreter oder des vom betreffenden Staat ernannten Gouverneurs in jedem Falle aufzuheben, in dem nach Beurteilung des betroffenen Staates die Immunität den Lauf der Gerechtigkeit hemmen würde und in dem sie ohne Nachteil für den Zweck, für den sie gewährt wurde, aufgehoben werden kann.