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BGBl. III Nr. 98/2022

kundgemacht 18.07.2022 RIS↗Parlament↗
Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits
Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits
Kundmachung BGBl. III Nr. 98/2022× zu Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Neuseeland×

Änderungen durch diese Kundmachung

Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Neuseeland neu § 0↗RIS↗
Art. 21neu
in Kraft ab 21.07.2022 · idF BGBl. III Nr. 98/2022 Art. 21↗RIS↗

ARTIKEL 21

Geistiges Eigentum

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien bekräftigen die Bedeutung ihrer Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte, Handelsmarken, geografischer Angaben, Muster und Patente, sowie die Bedeutung ihrer Durchsetzung nach den höchsten internationalen Standards, wie sie für die Vertragsparteien jeweils maßgeblich sind.
  2. Absatz 2,Die Vertragsparteien kommen überein, Informationen und Erfahrungen über Fragen des geistigen Eigentums auszutauschen, einschließlich folgender Aspekte:
    1. Litera a
      Ausübung, Förderung, Verbreitung, Vereinfachung, Verwaltung, Harmonisierung, Schutz und wirksame Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums,
    2. Litera b
      Prävention von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums,
    3. Litera c
      Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpiraterie durch geeignete Formen der Zusammenarbeit und
    4. Litera d
      Funktionsweise von Gremien, die für den Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zuständig sind.
  3. Absatz 3,Die Vertragsparteien kommen überein, Informationen über den Schutz genetischer Ressourcen, überlieferten Wissens und der Folklore auszutauschen und den diesbezüglichen Dialog zu fördern.