Produktivität und effiziente Ressourcennutzung,
BGBl. III Nr. 35/2020
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 218neu
KAPITEL 9
ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH INDUSTRIE
ARTIKEL 218
Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit im industriellen Bereich, einschließlich bei Fragen der Schaffung wirksamer Anreize und günstiger Bedingungen für die weitere Diversifizierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der verarbeitenden Industrie.
Zu diesem Zweck arbeiten die Vertragsparteien unter anderem durch den Austausch von bewährten Verfahren und Erfahrungen in folgenden Bereichen zusammen:
- Litera a
- Litera böffentliche Maßnahmen zur Unterstützung von Industriesektoren auf der Grundlage der WTO-Anforderungen und sonstiger für die Vertragsparteien geltender Vorschriften,
- Litera cUmsetzung der Industriepolitik im Rahmen der Vertiefung der Integration,
- Litera dInstrumente zur effizienteren Umsetzung der Industriepolitik,
- Litera eInvestitionen in die verarbeitende Industrie, Verringerung ihres Energieverbrauchs und Austausch von Erfahrungen über die Umsetzung von Strategien im Bereich Arbeitsproduktivität,
- Litera fBedingungen für die Entwicklung neuer Produktionstechnologien, von Hightechindustrien und von Wissens- und Technologietransfers sowie Weiterentwicklung der grundlegenden Infrastruktur und eines günstiges Umfelds für Innovationscluster,
- Litera gInvestitionen und Handel in den Bereichen Bergbau und Erzeugung von Rohstoffen, mit dem Ziel, das gegenseitige Verständnis, die Verbesserung der unternehmerischen Rahmenbedingungen, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit beim Abbau nichtenergetischer Bodenschätze zu fördern, insbesondere in Bezug auf den Abbau von Metallerzen und Industriemineralen,
- Litera hEntwicklung der Personalkapazitäten in der verarbeitenden Industrie,
- Litera iFörderung von unternehmerischen Initiativen und der industriellen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Europäischen Union und der Republik Kasachstan.
Dieses Abkommen schließt eine weiterreichende industrielle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien nicht aus, und es können gesonderte Vereinbarungen geschlossen werden.