Austausch von Informationen über Strategien zur KMU-Entwicklung,
BGBl. III Nr. 35/2020
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 219neu
KAPITEL 10
ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH KLEINE UND MITTLERE UNTERNEHMEN
ARTIKEL 219
Die Vertragsparteien entwickeln und verstärken ihre Zusammenarbeit im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um die unternehmerischen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Entwicklung und Gründung von KMU zu fördern.
Zu diesem Zweck arbeiten die Vertragsparteien in folgenden Bereichen zusammen:
- Litera a
- Litera bAustausch bewährter Verfahren in Bezug auf Initiativen zur Stärkung des unternehmerischen Denkens als Schlüsselkompetenz,
- Litera cFörderung besserer Kontakte zwischen Unternehmerverbänden beider Vertragsparteien durch einen engeren Dialog,
- Litera dAustausch von Erfahrungen über die Unterstützung von KMU beim Zugang zu internationalen Märkten,
- Litera eAustausch von Erfahrungen über die Verbesserung der Wirksamkeit des Rechtsrahmens für KMU,
- Litera fAustausch bewährter Verfahren für den Zugang von KMU zu Finanzmitteln.