BGBl. III Nr. 220/2016
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs der Niederlande, in Bezug auf Curaçao
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs der Niederlande, in Bezug auf Curaçao
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 22neu
ARTIKEL 22
REGISTRIERUNG
Dieses Abkommen sowie Änderungen sind bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu registrieren.