BGBl. III Nr. 40/2025
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Togo
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Togo
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 22neu
ARTIKEL 22
ANMELDUNG
Dieses Abkommen und dessen Änderungen werden bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation registriert.