ein Übereinkommen betreffend die gegenseitige Anerkennung der Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen,
BGBl. Nr. 32/1923
Handelsübereinkommen zwischen der Republik Österreich und Polen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 22neu
Artikel 22.
Hinsichtlich der nachstehend aufgezählten Gegenstände werden innerhalb der kürzesten Frist Sonderübereinkommen abgeschlossen werden:
- Litera a
- Litera bein Übereinkommen betreffend die gegenseitige Anerkennung von Warenprüfungszeugnissen,
- Litera cein Übereinkommen betreffend die veterinärpolizeiliche Regelung des Verkehrs mit Tieren und tierischen Rohstoffen.