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BGBl. Nr. 32/1923

kundgemacht 22.01.1923 RIS↗
Handelsübereinkommen zwischen der Republik Österreich und Polen.
Kundmachung BGBl. Nr. 32/1923× zu Handelsübereinkommen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Handelsübereinkommen neu § 0↗RIS↗
Art. 22neu
in Kraft ab 15.01.1923 · idF BGBl. Nr. 32/1923 Art. 22↗RIS↗

Artikel 22.

Hinsichtlich der nachstehend aufgezählten Gegenstände werden innerhalb der kürzesten Frist Sonderübereinkommen abgeschlossen werden:

  1. Litera a
    ein Übereinkommen betreffend die gegenseitige Anerkennung der Prüfungszeichen für Handfeuerwaffen,
  2. Litera b
    ein Übereinkommen betreffend die gegenseitige Anerkennung von Warenprüfungszeugnissen,
  3. Litera c
    ein Übereinkommen betreffend die veterinärpolizeiliche Regelung des Verkehrs mit Tieren und tierischen Rohstoffen.