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BGBl. Nr. 192/1931

kundgemacht 17.07.1931 RIS↗
Freundschafts-, Handels- und Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Kundmachung BGBl. Nr. 192/1931× zu Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und den USA×

Änderungen durch diese Kundmachung

Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und den USA neu § 0↗RIS↗
Art. 22neu
in Kraft ab 27.05.1931 · idF BGBl. Nr. 192/1931 Art. 22↗RIS↗

Artikel römisch 22 . Vorbehaltlich der im Vorstehenden genannten oder künftig noch zu vereinbarenden Beschränkungen oder Ausnahmen gelten als Gebiete der hohen vertragschließenden Teile, auf welche die Bestimmungen dieses Vertrages Anwendung finden sollen, alle diejenigen Land- und Wasserflächen, sowie diejenigen Lufträume, über welche diese Vertragsteile souveräne Gewalt beanspruchen und ausüben, ausgenommen die Panamakanalzone.