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BGBl. III Nr. 87/2016

kundgemacht 09.05.2016 RIS↗
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba samt Anhang
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba samt Anhang
Kundmachung BGBl. III Nr. 87/2016× zu Luftverkehrsabkommen (Kuba)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Luftverkehrsabkommen (Kuba) neu § 0↗RIS↗
Art. 23neu
in Kraft ab 01.06.2016 · idF BGBl. III Nr. 87/2016 Art. 23↗RIS↗

ARTIKEL 23

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch auf diplomatischem Wege übermittelte Notifikation darüber informiert haben, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Havanna am 16. des Monats Dezember 2015 in deutscher, spanischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen ist der englische Wortlaut maßgebend.