Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Kuba)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 87/2016Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2016,
Inkrafttretensdatum
01.06.2016
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 87/2016
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 23 des Abkommens wurden am 14. Jänner bzw. 31. März 2016 (eingelangt am 13. April 2016) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 23 mit 1. Juni 2016 in Kraft.Die Notifikationen gemäß Artikel 23, des Abkommens wurden am 14. Jänner bzw. 31. März 2016 (eingelangt am 13. April 2016) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 23, mit 1. Juni 2016 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba, nachfolgend „die Vertragsparteien“, beide Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;
von dem Wunsch geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
10.05.2016
Dokumentnummer
NOR40180844