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Luftverkehrsabkommen (Kuba)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.2016 — BGBl. III Nr. 87/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.06.2016 BGBl. III Nr. 87/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Kuba)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2016,

Typ

Vertrag – Kuba

Inkrafttretensdatum

01.06.2016

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Langtitel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kuba samt Anhang

StF: BGBl. III Nr. 87/2016

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 23, des Abkommens wurden am 14. Jänner bzw. 31. März 2016 (eingelangt am 13. April 2016) vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 23, mit 1. Juni 2016 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kuba, nachfolgend „die Vertragsparteien“, beide Parteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt;

von dem Wunsch geleitet, internationale Luftverkehrsdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; sowie

von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Förderung des Ausbaus von Linienluftverkehrsdiensten zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

sind wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

10.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2016

Gesetzesnummer

20009526

Dokumentnummer

NOR40180844