Absatz eins,Um die Wirtschaftstätigkeit zu stärken und zu entwickeln, gleichzeitig jedoch der Notwendigkeit der Entwicklung eines geeigneten Regulierungsrahmens Rechnung zu tragen, erkennen die Vertragsparteien die Grundsätze des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich an – nämlich Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb – und verpflichten sich, diese anzuwenden.
BGBl. III Nr. 98/2022
Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits
Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Ihren Mitgliedstaaten einerseits und Neuseeland andererseits
Änderungen durch diese Kundmachung
Partnerschaftsabkommen über die Beziehungen und die Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Neuseeland
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 23neu
ARTIKEL 23
Zusammenarbeit in Steuerfragen
- Absatz 2,Zu diesem Zweck werden sich die Vertragsparteien im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten darum bemühen, die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich zu verbessern, die Einziehung legitimer Steuern zu erleichtern und Maßnahmen zur wirksamen Durchführung der in Absatz 1 genannten Grundsätze zu entwickeln.