berät, beschließt und veröffentlicht sie die Regelungen über die Eintragung, die Klassifikation und die Veranstaltung der internationalen Ausstellungen sowie über den Dienstbetrieb des Büros.
Im Rahmen der Bestimmungen dieses Abkommens kann sie
obligatorische Vorschriften erlassen. Sie kann auch Mustervorschriften erlassen, die als Richtlinien für die Veranstaltung von Ausstellungen dienen;