Dieses Protokoll, das in englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache abgefasst ist, wobei jede Fassung gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt; diese übermittelt allen Vertragsparteien des Antarktis-Vertrags gehörig beglaubigte Abschriften.
BGBl. III Nr. 121/2021
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V
Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag samt Anhang und Anlagen I bis V
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 27neu
ARTIKEL 27
VERBINDLICHER WORTLAUT UND REGISTRIERUNG BEI DEN VEREINTEN NATIONEN
- Ziffer eins
- Ziffer 2Der Verwahrer lässt dieses Protokoll nach Artikel 102 der Satzung der Vereinten Nationen registrieren.