BGBl. III Nr. 60/2024
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über die Auslieferung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 27neu
Artikel 27
Anrechnung der Auslieferungshaft
Die Zeit der Auslieferungshaft auf dem Gebiet der ersuchten Partei ist der Freiheitsstrafe, die auf dem Gebiet der ersuchenden Partei zu verbüßen ist, anzurechnen.