Absatz eins,[Antrag auf Teilung einer internationalen Registrierung]
- Litera aEin Antrag des Inhabers auf die Teilung einer internationalen Registrierung für nur einige der Waren und Dienstleistungen in Bezug auf eine benannte Vertragspartei muss beim Internationalen Büro auf dem entsprechenden amtlichen Formblatt von der Behörde dieser benannten Vertragspartei eingereicht werden, sobald letztere überzeugt ist, dass die Teilung, deren Eintragung beantragt wird, die Erfordernisse ihres geltenden Rechts einschließlich der Erfordernisse bezüglich Gebühren erfüllt.
- Litera bDer Antrag hat Folgendes anzugeben:
- Litera idie Vertragspartei der Behörde, die den Antrag einreicht,
- Sub-Litera, i, iden Namen der Behörde, die den Antrag einreicht,
- iiidie Nummer der internationalen Registrierung,
- Sub-Litera, i, vden Namen des Inhabers,
- Litera vdie Namen der abzutrennenden Waren und Dienstleistungen, gruppiert in die entsprechenden Klassen der internationalen Klassifikation von Waren und Dienstleistungen,
- Sub-Litera, v, iden Betrag der gezahlten Gebühr und die gewählte Zahlungsweise oder den Auftrag zur Abbuchung des erforderlichen Betrags von einem beim Internationalen Büro eröffneten Konto sowie den Namen des Einzahlers oder Auftraggebers.
- Litera cDer Antrag ist von der Behörde zu unterschreiben, die den Antrag einreicht, und, falls die Behörde dies verlangt, auch vom Inhaber.
- Litera dEin nach diesem Absatz eingereichter Antrag kann eine gemäß Regel 18bis oder Regel 18ter übersandte Erklärung für die im Antrag angegebenen Waren und Dienstleistungen enthalten oder dem Antrag kann eine solche Erklärung beigefügt werden.