BGBl. III Nr. 53/2008
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 28geändertÜberschrift, Text
Artikel 28
Kündigung eines Abkommens von Abkommen
Jedes Mitgliedsland kann von einem oder von mehreren Abkommen unter den im in Artikel 12 festgelegten Bedingungen zurücktreten.