BGBl. Nr. 195/1955
195. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Ungarn, betreffend die Regelung der Donauschiffahrt.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VOLKSREPUBLIK UNGARN BETREFFEND DIE REGELUNG DER DONAUSCHIFFAHRT.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei.
Die vertragschließenden Teile vereinbaren die Gegenseitigkeit der Anerkennung ihrer Vorschriften über den Bau und die Ausrüstung von Schiffen sowie der Bestimmungen betreffend die Schiffs- und Begleitpapiere.