Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 127/1963

kundgemacht 11.06.1963 RIS↗
127. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen.
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND JAPAN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
Kundmachung BGBl. Nr. 127/1963× zu Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Japan)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Japan) neu § 0↗RIS↗