BGBl. III Nr. 95/1998
95. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Mazedonischen Regierung über die wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER MAZEDONISCHEN REGIERUNG ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, LANDWIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE, TECHNISCHE UND TECHNOLOGISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)
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Art. 3neu
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