Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert:
- Litera abedeuten die Ausdrücke “ein Vertragsstaat” und “der andere Vertragsstaat”, je nach dem Zusammenhang, die Republik Österreich oder die Vereinigten Arabischen Emirate;
- Litera bbedeutet der Ausdruck “Österreich” die Republik Österreich;
- Litera cbedeutet der Ausdruck “Vereinigte Arabische Emirate” die Vereinigten Arabischen Emirate, und, im geografischen Sinn verwendet, das Gebiet, welches als Staatsgebiet der Souveränität unterliegt, ebenso wie die Küstengewässer, den Luftraum und die unterseeischen Gebiete, über die die Vereinigten Arabischen Emirate in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate Hoheitsrechte ausüben, einschließlich des Festlandes und der Inseln, die ihrer Rechtsprechung in Bezug auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erforschung oder Ausbeutung von Bodenschätzen unterliegen;
- Litera dbedeutet der Ausdruck “Steuer”, je nach dem Zusammenhang, österreichische Steuer oder Steuer der römisch fünf.A.E.;
- Litera eumfasst der Ausdruck “Person” natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera fbedeutet der Ausdruck “Gesellschaft” juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera gbedeuten die Ausdrücke “Unternehmen eines Vertragsstaats” und “Unternehmen des anderen Vertragsstaats”, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera hbedeutet der Ausdruck “internationaler Verkehr” jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen eines Vertragsstaats betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera ibedeutet der Ausdruck “zuständige Behörde”
- Litera iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Sub-Litera, i, iin den Vereinigten Arabischen Emiraten: den Minister für Finanzen und Industrie oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera jbedeutet der Ausdruck “Staatsangehöriger”
- Litera ijede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;
- Sub-Litera, i, ijede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist.