Kurztitel
Beseitigung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung – Einkommensteuer (Vereinigte Arabische Emirate)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 88/2004 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 211/2022Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 211 aus 2022,
Typ
Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung
StF: BGBl. III Nr. 88/2004 (NR: GP XXII RV 352 AB 435 S. 56. BR: AB 7022 S. 707.)
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juni 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. September 2004 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Juni 2004 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. September 2004 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Vereinigten Arabischen Emirate,
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen,
in der Absicht, die Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen zu beseitigen, ohne Möglichkeiten zur Nicht- oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Anmerkung
Das Protokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.