Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeutet der Ausdruck „Polen“, im geografischen Sinn verwendet, das Gebiet der Republik Polen, einschließlich der Gebiete außerhalb der Küstengewässer, in denen Polen nach dem Recht der Republik Polen und in Übereinstimmung mit Völkerrecht Hoheitsrechte über den Meeresgrund, den Meeresuntergrund und deren Bodenschätze ausübt;
- Litera bbedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera cbedeutet der Ausdruck „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragstaat“ je nach dem Zusammenhang, Polen oder Österreich;
- Litera dumfasst der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera ebedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera fbedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera gbedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera hbedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“
- Litera iin Polen: den Finanzminister oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Sub-Litera, i, iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera ibedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger“
- Litera ijede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;
- Sub-Litera, i, ijede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist.