Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 12/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 12 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.04.2005
Unterzeichnungsdatum
13.01.2004
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK POLEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN SAMT PROTOKOLL
StF: BGBl. III Nr. 12/2005 (NR: GP XXII RV 454 AB 524 S. 66. BR: AB 7076 S. 711.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Polnisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Juli 2004 bzw. 18. Jänner 2005 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 1. April 2005 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 22. Juli 2004 bzw. 18. Jänner 2005 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 1. April 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Polen, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Polen plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Polen plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 2
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2026
Dokumentnummer
NOR30004309