Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeutet der Ausdruck “Österreich” die Republik Österreich;
- Litera bbedeutet der Ausdruck “Georgien” das von der internationalen Gemeinschaft anerkannte Gebiet innerhalb der Staatsgrenzen Georgiens, einschließlich der Landfläche, der Binnengewässer und Hoheitsgewässer und des darüber befindlichen Luftraums, hinsichtlich dessen Georgien seine Hoheitsgewalt ausübt, sowie das ausschließliche Wirtschaftsgebiet und den Festlandsockel, der an seine Hoheitsgewässer angrenzt, hinsichtlich derer Georgien seine Hoheitsrechte in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht ausüben darf;
- Litera cbedeuten die Ausdrücke “ein Vertragsstaat” und “der andere Vertragsstaat”, je nach dem Zusammenhang, Österreich oder Georgien;
- Litera dumfasst der Ausdruck “Person” natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera ebedeutet der Ausdruck “Gesellschaft” juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera fbezieht sich der Ausdruck “Unternehmen” auf die Ausübung einer Geschäftstätigkeit;
- Litera gbedeuten die Ausdrücke “Unternehmen eines Vertragsstaats” und “Unternehmen des anderen Vertragsstaats”, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera hbedeutet der Ausdruck “internationaler Verkehr” jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen mit tatsächlicher Geschäftsleitung in einem Vertragsstaat betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera ibedeutet der Ausdruck “zuständige Behörde”
- Litera iin Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Sub-Litera, i, iin Georgien: das Finanzministerium oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera jbedeutet der Ausdruck “Staatsangehöriger”
- Litera ijede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft eines Vertragsstaats besitzt; und
- Sub-Litera, i, ijede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in diesem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist;
- Litera kschließt der Ausdruck “Geschäftstätigkeit” auch die Ausübung einer freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit ein.