BGBl. III Nr. 176/2008
Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten über die finanzielle Kooperation
Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina vertreten durch das Ministerium für Finanz- und Schatzangelegenheiten über die finanzielle Kooperation
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3geändertText (neu)
Artikel 3
Zum Stand 15. Januar 2008 erstrecken sich “pre-mixed credits” über eine Laufzeit von 15 Jahren, hievon 3,5 Jahre tilgungsfrei (beginnend 6 Monate nach Berne Union Starting Point), der Zinssatz beträgt 1% p.a. und die indikative Garantieprämie beträgt 3,008% p.a. Alternativ können “pre-mixed credits” mit einer Laufzeit von 12 Jahren, hievon 3 Jahre tilgungsfrei (beginnend 6 Monate nach Berne Union Starting Point), einem Zinssatz von 0% p.a. und einer indikativen Garantieprämie von 2,851% p.a. realisiert werden.
Zusätzlich kann im Einzelfall ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln zur teilweisen Kompensation der Garantieprämie zugeteilt werden”.
Zum Stand 15. Januar 2008 beinhalten “mixed credits” einen nicht rückzahlbaren Zuschuss (Grant) von 13% des refinanzierten Projektwertes bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1,3 Mio., kombiniert mit einem Hilfskredit über eine Laufzeit von 15 Jahren, hievon 1,5 Jahre tilgungsfrei (beginnend 6 Monate nach Berne Union Starting Point), der Zinssatz beträgt 2,05% p.a. und die indikative Garantieprämie beträgt 3,521% p.a.
Alternativ kann der, mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Grant) im oben genannten Ausmaß kombinierte, Hilfskreditteil eines “mixed credit” eine Laufzeit von 10 Jahren, einen Zinssatz von 0% p.a. und eine indikative Garantieprämie von 3,281% p.a. aufweisen.
Zusätzlich kann im Einzelfall ein Zuschuss aus öffentlichen Mitteln zur teilweisen Kompensation der Garantieprämie zugeteilt werden.