Absatz eins,Die der Gemeinschaft zugewiesenen Aufgaben werden durch folgende Organe wahrgenommen:
- Strichaufzählungein EUROPÄISCHES PARLAMENT,
- Strichaufzählungeinen RAT,
- Strichaufzählungeine KOMMISSION,
- Strichaufzählungeinen GERICHTSHOF,
- Strichaufzählungeinen RECHNUNGSHOF.
Jedes Organ handelt nach Maßgabe der ihm in diesem Vertrag zugewiesenen Befugnisse.