Absatz eins,Im Sinne dieses Abkommens, wenn der Zusammenhang nichts anderes erfordert,
- Litera abedeutet der Ausdruck „Österreich“ die Republik Österreich;
- Litera bbedeutet der Ausdruck „Vietnam“ die Sozialistische Republik Vietnam und im geographischen Sinne verwendet das Hoheitsgebiet Vietnams, die Inseln, Inlandsgewässer, Hoheitsgewässer und den darüber liegenden Luftraum, die Meeresgebiete jenseits der Hoheitsgewässer einschließlich des dazugehörigen Meeresgrundes und Meeresuntergrundes über die die Sozialistische Republik Vietnam in Übereinstimmung mit innerstaatlichem und internationalen Recht Souveränität, Hoheitsrechte und Jurisdiktion ausübt;
- Litera cbedeuten die Ausdrücke „ein Vertragsstaat“ und „der andere Vertragsstaat“, je nach dem Zusammenhang, Österreich oder Vietnam;
- Litera dumfasst der Ausdruck „Person“ natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen;
- Litera ebedeutet der Ausdruck „Gesellschaft“ juristische Personen oder Rechtsträger, die für die Besteuerung wie juristische Personen behandelt werden;
- Litera fbedeuten die Ausdrücke „Unternehmen eines Vertragsstaats“ und „Unternehmen des anderen Vertragsstaats“, je nachdem, ein Unternehmen, das von einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird, oder ein Unternehmen, das von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person betrieben wird;
- Litera gbedeutet der Ausdruck „internationaler Verkehr“ jede Beförderung mit einem Seeschiff oder Luftfahrzeug, das von einem Unternehmen eines Vertragsstaats betrieben wird, es sei denn, das Seeschiff oder Luftfahrzeug wird ausschließlich zwischen Orten im anderen Vertragsstaat betrieben;
- Litera hbedeutet der Ausdruck „zuständige Behörde“
- Absatz i,in Österreich: den Bundesminister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Absatz i, i,in Vietnam: den Minister für Finanzen oder dessen bevollmächtigten Vertreter;
- Litera ibedeutet der Ausdruck „Staatsangehöriger“
- Absatz i,jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt;
- Absatz i, i,jede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung, die nach dem in einem Vertragsstaat geltenden Recht errichtet worden ist;