Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Vietnam)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 135/2009Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2010
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll und Annex
StF: BGBl. III Nr. 135/2009 (NR: GP XXIV RV 16 AB 71 S. 14. BR: AB 8060 S. 767.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Vietnamesisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Oktober 2008 bzw. 14. Oktober 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2010 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 28, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Oktober 2008 bzw. 14. Oktober 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll und Annex wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll und Annex wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
habenhaben Folgendes vereinbart:
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Vietnam plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Vietnam plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Annex = Anlage 2
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3
Zuletzt aktualisiert am
14.10.2025
Dokumentnummer
NOR40113899