für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
BGBl. III Nr. 51/2011
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3aufgehoben
Artikel 3
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt
- Litera a
- Litera bfür andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den im Buchstaben a bezeichneten Personen ableiten.