Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Montenegro)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 100/2002 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 51/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 100 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 51 aus 2011,
Index
69/03 Soziale Sicherheit
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER BUNDESREPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 100/2002 (NR: GP XXI RV 750 AB 1027 S. 94. BR: AB 6594 S. 685.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. April 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. Mai 2002 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. April 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 37, Absatz 2, mit 1. Mai 2002 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Jugoslawien,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 124/2007 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2007, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Zuletzt aktualisiert am
19.04.2011
Dokumentnummer
NOR30006143