Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen:
Öffentliche und private Kindergärten und Kinderkrippen sowie altersgemischte Gruppen, wobei private solche sind, die nicht im privaten Haushalt die Kinder betreuen, die unter denselben Aufnahme- und Ausschließungsbedingungen wie die öffentlichen allgemein zugänglich und nicht auf Gewinn gerichtet sind, sowie Betriebskindergärten und Betriebskinderkrippen.