durch Unterzeichnung ohne Vorbehalt bezüglich der Annahme oder
BGBl. III Nr. 74/2019
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Protokoll über den authentischen viersprachigen Text des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chicago, 1944)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Ziffer eins Die der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation angehörenden Staaten können dem vorliegenden Protokoll beitreten entweder
- Litera a
- Litera bdurch Unterzeichnung mit Vorbehalt bezüg1ich der Annahme und anschließender Annahme oder
- Litera cdurch Annahme.
Ziffer 2 Dieses Protokoll liegt zur Unterzeichnung bis 5. Oktober 1977 in Montreal und hernach in Washington, D.C., auf.
3) Die Annahme erfolgt durch Hinterlegung einer Annahmeurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika.
Ziffer 4 Der Beitritt zu diesem Protokoll oder seine Ratifikation oder die Zustimmung hiezu gilt als Annahme desselben.