Absatz eins,Die Gesamtkosten des Vorhabens ergeben sich aus der Kostentabelle in der Anlage 3 und stellen sich in Summe wie folgt dar (gerundet auf eine Dezimalstelle, genaue Kostenangaben siehe Anlage 3):
BGBl. I Nr. 173/2021
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Finanzierung der Planung der Stadtregionalbahnprojekte Linz
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel 3
Kosten
in Mio. € | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | SUMME |
Planungen Vorprojekt | 0,5 | 0,6 | 0,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 1,8 |
Planungen Einreichprojekt | 0,0 | 3,0 | 6,0 | 6,2 | 6,3 | 3,2 | 24,7 |
Planungen Gesamtkosten | 0,5 | 3,5 | 6,8 | 6,2 | 6,3 | 3,2 | 26,5 |
- Absatz 2,Die Gesamtkosten der Planungen nach Absatz eins, beruhen auf der Preisbasis 2020. Sie sind mit 2 % pro Jahr auf das Projektende vorausvalorisiert.
- Absatz 3,Unter vorausvalorisierten Kosten im Sinn des Absatz 2, sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten der Planungen in Abhängigkeit von deren Planungsfortschritt sowie den prognostizierten Indexsteigerungen zu verstehen. Diese stellen daher Prognosekosten dar und sind mit Schätzungenauigkeiten behaftet.