BGBl. Nr. 602/1923
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen, betreffend die Durchführung der Artikel 93, 191 bis 196 des Staatsvertrages von Saint-Germain.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei. Gemäß Artikel 93 des Staatsvertrages von Saint-Germain übergibt Österreich der Regierung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen die Archive, Register, Pläne, Titel und Urkunden jeder Art, die den Zivil-, Militär-, Finanz-, Gerichts- und sonstigen Verwaltungen der abgetretenen Gebiete gehören. Falls einzelne dieser Urkunden, Archive, Register, Titel oder Pläne weggeschafft worden wären, werden sie von Österreich auf Ersuchen der Regierung des Königreiches der Serben, Kroaten und Slowenen zurückgestellt.