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RGBl. Nr. 20/1876

kundgemacht 04.03.1876 RIS↗
Internationale Meter-Convention
Kundmachung RGBl. Nr. 20/1876× zu Internationale Meter-Convention×

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Meter-Convention neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 31.12.1875 · idF RGBl. Nr. 20/1876 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3.

Das internationale Bureau untersteht der ausschließlichen Direction und Aussicht eines „Internationalen Maß- und Gewichts-Comité“, welches seinerseits unter die Autorität einer aus den Abgeordneten der vertragschließenden Regierungen gebildeten General-Conferenz für Maß und Gewicht gestellt ist.