Absatz eins,[Informationen über internationale Registrierungen]
- Litera aDas Internationale Büro veröffentlicht im Blatt die maßgeblichen Daten über
- Litera idie nach Regel 14 vorgenommenen internationalen Registrierungen;
- Sub-Litera, i, idie nach Regel 16 Absatz 1 mitgeteilten Informationen;
- iiidie nach Regel 17 Absatz 4 eingetragenen vorläufigen Schutzverweigerungen mit der Angabe, ob sich die Schutzverweigerung auf alle oder nur auf einen Teil der Waren und Dienstleistungen bezieht, jedoch ohne Angabe der betroffenen Waren und Dienstleistungen und ohne Angabe der Gründe für die Schutzverweigerung, sowie die nach den Regeln 18bis Absatz 2 und 18ter Absatz 5 eingetragenen Erklärungen und Informationen;
- Sub-Litera, i, vdie nach Regel 31 Absatz 1 eingetragenen Erneuerungen;
- Litera vdie nach Regel 24 Absatz 8 eingetragenen nachträglichen Benennungen;
- Sub-Litera, v, idie Fortdauer der Wirkungen internationaler Registrierungen nach Regel 39;
- viidie Eintragungen nach Regel 27;
- viiidie nach Regel 22 Absatz 2 vorgenommenen oder nach Regel 27 Absatz 1 oder Regel 34 Absatz 3 Buchstabe d eingetragenen Löschungen;
- viiibisdie nach Regel 27bis Absatz 4 eingetragene Teilung und die nach Regel 27ter eingetragene Zusammenführung;
- Sub-Litera, i, xdie nach Regel 28 vorgenommenen Berichtigungen;
- Litera xdie nach Regel 19 Absatz 2 eingetragenen Ungültigerklärungen;
- Sub-Litera, x, idie nach den Regeln 20, 20bis, 21, 21bis, 22 Absatz 2 Buchstabe a, 23 und 27 Absatz 4 eingetragenen Informationen
- xiidie nicht erneuerten internationalen Registrierungen;
- xiiiEintragungen der nach Regel 3 Absatz 2 Buchstabe b mitgeteilten Bestellung des Vertreters des Inhabers und Löschungen auf Antrag des Inhabers oder des Vertreters des Inhabers nach Regel 3 Absatz 6 Buchstabe a.
- Litera bDie Wiedergabe der Marke wird in der im internationalen Gesuch erscheinenden Form veröffentlicht. Hat der Hinterleger die in Regel 9 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer vi genannte Erklärung abgegeben, so wird in der Veröffentlichung darauf hingewiesen.
- Litera cWird eine farbige Wiedergabe der Marke nach Regel 9 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer v oder vii eingereicht, so enthält das Blatt sowohl eine Wiedergabe der Marke in Schwarzweiß als auch eine Wiedergabe in Farbe.