BGBl. III Nr. 51/2011
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 34aufgehoben
Artikel 34
Streitbeilegung
Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sollen durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten beigelegt werden.