Absatz eins,Jedes Ersuchen um Zusammenarbeit nach diesem Kapitel muss folgende Angaben enthalten:
- Litera adie Behörde, von der es ausgeht, und die Behörde, die die Ermittlungen oder das Verfahren durchführt;
- Litera bden Gegenstand und den Grund des Ersuchens;
- Litera caußer im Fall eines Zustellungsersuchens die Sache, die Gegenstand der Ermittlungen oder des Verfahrens ist, einschließlich der rechtserheblichen Tatsachen (wie Tatzeit, Tatort und Tatumstände);
- Litera dsoweit die Zusammenarbeit Zwangsmaßnahmen umfasst,
- Litera iden Wortlaut der Gesetzesbestimmungen oder, wenn dies nicht möglich ist, eine Darstellung des anzuwendenden Rechts;
- Sub-Litera, i, ieine Erklärung, dass die erbetene Maßnahme oder eine andere Maßnahme mit ähnlichen Wirkungen im Hoheitsgebiet der ersuchenden Vertragspartei nach ihrem innerstaatlichen Recht ergriffen werden könnte;
- Litera eerforderlichenfalls und soweit möglich,
- Litera iAngaben zu der oder den betroffenen Personen, einschließlich Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsort sowie, wenn es sich um eine juristische Person handelt, ihren Sitz;
- Sub-Litera, i, idie Vermögenswerte bezüglich deren die Zusammenarbeit erbeten wird, den Ort, an dem sie sich befinden, ihre Verbindung zu der oder den betroffenen Personen, den Zusammenhang mit der Straftat sowie alle verfügbaren Informationen über die Interessen Dritter an diesen Vermögenswerten;
- Litera fjedes von der ersuchenden Vertragspartei gewünschte besondere Verfahren.