BGBl. III Nr. 43/2009
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Änderungen der Verfahrensordnung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte; Änderungen der Verfahrensordnung
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 38Ageändert
Artikel 38A
Prüfung von Verfahrensfragen
Von der Kammer zu entscheidende Verfahrensfragen werden gleichzeitig mit der Prüfung der Rechtssache beraten, wenn der Kammerpräsident nichts anderes bestimmt.