Sie stellt den Zustand des Bodensees und die Ursachen seiner Verunreinigung fest.
BGBl. Nr. 289/1961
289. Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung.
Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 4neu
Artikel 4.
Die Kommission hat folgende Aufgaben:
- Litera a
- Litera bSie beobachtet laufend die Wasserbeschaffenheit des Bodensees.
- Litera cSie berät und empfiehlt den Anliegerstaaten Maßnahmen zur Behebung bestehender Mißstände sowie zur Verhütung künftiger Verunreinigungen.
- Litera dSie erörtert geplante Maßnahmen eines Anliegerstaates im Sinne des Artikel eins, Absatz 3,
- Litera eSie prüft die Möglichkeit und den etwaigen Inhalt einer Reinhalteordnung für den Bodensee, die gegebenenfalls den Gegenstand eines weiteren Abkommens der Anliegerstaaten bilden soll.
- Litera fSie behandelt sonstige Fragen, die die Reinhaltung des Bodensees berühren können.